Ver­pa­ckungen

Ein starkes Sortiment für jede Anwendung

Wir sind auch beim Thema Verpackungen Ihr starker Partner für die Bewältigung der Herausforderungen in der Gastronomie. Unser breitgefächertes Sortiment bietet Lösungen für alle Bereiche – von innovativen Fastfood-To-Go-Verpackungen über Tischprodukte bis hin zu professionellen Hygienepapieren. Wir bieten Rundum-Service aus einer Hand und liefern zuverlässig und schnell. Erleben Sie es selbst!

In unserem Shop finden Sie folgende Marke:

Einweg­kunststoff­fondsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden,
wir informieren Sie hiermit über das neue Einwegkunststofffondgesetz (EWKFondsG), welches ab dem 01.01.2024 in Kraft getreten ist und eine Sonderabgabe auf verschiedene Kunststoffprodukte vorsieht.

Ersten Erfahrungen nach werden diese Gebühren in den Verkaufspreis eingerechnet, um diese unkenntlich zu machen. Wir wollen diesen Weg nicht gehen und weisen diese Gebühren separat auf der Rechnung aus, um transparent zu sein und aufzuzeigen, welche zusätzliche Kosten dadurch entstehen.

Viele Kunststoffe sind ausgesprochen preisgünstig und werden in großen Mengen verwendet, selbst für Produkte mit einer sehr kurzen Lebensdauer. Dies ist nicht nur wenig effizient im Hinblick auf den verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen, sondern trägt auch erheblich zur Umweltverschmutzung bei. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll diejenigen finanziell zur Verantwortung ziehen, die diese Kunststoffe in Umlauf bringen: die Hersteller. Diese sollen nach dem Verursacherprinzip eine Abgabe für die in Umlauf gebrachten Produkte zahlen. Diese Abgaben sollen Kommunen für die Entsorgung der Abfälle zu Gute kommen.

Das Gesetz nimmt vor allem Hersteller in die Pflicht: Diese müssen sich bei DIVID, der Plattform des Umweltbundesamtes registrieren und Abgaben für die in Umlauf gebrachten Produkte zahlen. Folglich müssen lediglich Hersteller die Registrierung bei DIVID vornehmen. Allerdings hat das Gesetz auch Auswirkungen auf Händler: Diese müssen sicherstellen, dass die Hersteller ihrer Produkte auch tatsächlich bei DIVID registriert sind. Fehlt die Registrierung, dürfen sie die Produkte nicht verkaufen. Die Plattform soll pünktlich zum 1. Januar 2024 an den Start gehen.

Die Höhe der Sätze wird vom Bundesumweltamt festgelegt. Der genaue Abgabesatz wird gemäß den Vorgaben des Einwegkunststofffondsgesetzes durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

  • Tabakfilter: 8,972 Euro je Kilogramm
  • To-Go-Getränkebecher: 1,236 Euro je Kilogramm
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter ohne Pfand: 0,181 Euro je Kilogramm
  • Getränkebehälter mit Pfand: 0,001 Euro je Kilogramm
  • leichte Plastiktüten: 3,801 Euro je Kilogramm
  • Feuchttücher: 0,061 Euro je Kilogramm
  • Luftballons: 4,340 Euro je Kilogramm

Bei Verstößen gegen das Einwegkunststofffondsgesetz, wie z.B. bei Nichtregistrierung von Produkten oder falscher Mengenangabe drohen Herstellern Bußgelder. Sobald aktuelle Informationen dazu vorliegen, wird dieser Absatz ergänzt.

Das Ziel des Gesetzes ist gut: Letzten Endes sollen Hersteller durch die finanzielle, neue Last dazu motiviert werden, Alternativen zu Einwegkunststoffen zu finden. Die Umsetzung erweckt zunächst den Eindruck von viel Bürokratie: Hersteller müssen sich registrieren, Mengen über das Jahr dokumentieren und übermitteln. Händler müssen überprüfen, ob „ihre“ Hersteller registriert sind.

Allerdings lautet das Versprechen aus der Politik, dass durch die Plattform DIVID alles unkompliziert und so unbürokratisch wie möglich über die Bühne gehen soll. Wie die Praxis dann tatsächlich aussehen wird, muss sich erst noch zeigen.

Liebe Kunden, als Ihr Großhändler übernehmen wir die Pflicht der Überprüfung auf der DIVID Plattform, d.h. unsere für Sie verfügbaren Produkte genügen den Anforderungen gem. des Einwegkunststofffondsgesetzes. Sie müssen sich um nichts weiter kümmern (als vertrauensvoll bei uns einzukaufen).

Die dargestellten Informationen sind ohne Gewähr und stellen keine Rechtsberatung dar!

Quellen: